Erklärvideo für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer übernehmen ein wichtiges Ehrenamt für unsere Gesellschaft und Demokratie. 

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Rahmen ihres Amtes in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert.

Die nächsten Kommunal- und Europawahlen werden am 9. Juni 2024 durchgeführt. Rund 80.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dann wieder im Einsatz: Sie sorgen unter anderem für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest.

So unterstützen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer!

Für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer besteht ein umfassender Unfallversicherungsschutz bei allen Tätigkeiten, die mit dem Amt und der Amtsausübung verbunden sind, wie beispielsweise:

  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zur Erfüllung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,
  • Tätigkeiten als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am jeweiligen Wahltag wie z. B. die Öffnung und Schließung des Wahllokals, die Ausgabe der Stimmzettel, die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, die Auszählung der Stimmzettel,

  • die Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie z. B. Vorbesprechungen vor der Wahllokalöffnung und das Aufräumen im Wahllokal,

  • alle mit dem Amt und der Amtsausübung verbundenen Hin- und Rückwege unabhängig davon, wie diese zurückgelegt werden (zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe,

  • Übernahme der notwendigen Fahrt- und Transportkosten,

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung,

  • Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln,

  • Erstattung beim Verlust von Hilfsmitteln, wie z. B. Brille, Hörgerät oder Rollstuhl,

  • Krankengymnastik und andere ärztlich verordnete Therapieformen,

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 

  • ambulante und stationäre Pflege,

  • Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden,

  • Hinterbliebenenrente.

Downloaden Sie gerne unser Infoblatt zum Versicherungsschutz.

Jetzt downloaden!

Unsere UKBW Akademie

Die UKBW Akademie ist für Baden-Württemberg der Weiterbildungsanbieter in Sachen Sicherheit und Gesundheit und zentraler Weiterbildungsträger der UKBW. Für unsere Versicherten ist die Teilnahme kostenfrei.
 

Jetzt passendes Seminar finden

Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Alle ehrenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Kreisrätinnen und Kreisräte sind gesetzlich bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert!

In Baden-Württemberg gibt es über 21.000 ehrenamtliche Gemeinde- und Kreisrätinnen sowie -räte. Als Hauptorgan einer Kommune entscheiden sie über deren Belange. Im Rahmen dieses wichtigen Amtes sind alle ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsräten bei uns unfallversichert, wie beispielsweise:

So unterstützen wir Gemeinderätinnen und Gemeinderäte!

  • die eigentlichen Tätigkeiten als Ehrenamtliche oder Ehrenamtlicher im Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsrat, wie beispielsweise die Teilnahme an Gemeinde-, Kreis- und Ortschaftsratssitzungen, 
  • die Teilnahme an Präsenzterminen, die mit der Mandatsausübung als Gemeinde-, Kreis- oder Ortschaftsrat einhergehen, wie die Teilnahme an Hauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr, die Teilnahme an Jubiläumsfeiern im Rahmen des Ehrenamtes et cetera,
  • die Teilnahme an Delegationsreisen im Rahmen des Ehrenamtes,
  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen,
  • die Vor- und Nachbereitungshandlungen,
  • alle mit der Mandatsausübung verbundenen Hin- und Rückwege unabhängig davon, wie diese zurückgelegt werden (zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Erstversorgung im Rahmen der Ersten Hilfe,

  • Übernahme der notwendigen Fahrt- und Transportkosten,

  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung,

  • Versorgung mit Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln,

  • Erstattung beim Verlust von Hilfsmitteln, wie z. B. Brille, Hörgerät oder Rollstuhl,

  • Krankengymnastik und andere ärztlich verordnete Therapieformen,

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, 

  • ambulante und stationäre Pflege,

  • Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden,

  • Hinterbliebenenrente.

Downloaden Sie gerne unser Infoblatt zum Versicherungsschutz.

Jetzt downloaden!